Das andere Eintrittsgeld

Muss sich unser Kind im Lizenzregister des DSV eintragen lassen, wenn es an einem Wettkampf teilnehmen möchte?

Organisationen ab 1000 Leuten können sich sehr gut mit sich selbst beschäftigen. Klaus Höfner, dt. Unternehmensberater

Es gibt Institutionen, die nimmt man erst wahr, wenn sie kassieren. Das ist keine günstige Ausgangsposition für Sympathieerklärungen. Als sich die Gründerväter des DSV 1886 in Berlin trafen, da waren sie von dem Wunsch beseelt, ihre Interessen unter einem Dachverband zu bündeln. Der zunehmende Wettkampfbetrieb erforderte ein einheitliches Regelwerk und eine abgestimmte Wettkampforganisation. Sogar die „statistische Feststellung über den Stand des Sports“ wurde als ein Ziel in das Gründungsprotokoll aufgenommen. Heute zählt der DSV etwa 600.000 Mitglieder, darunter 80.000 Lizenznehmer, also jene, die Leistungssport betreiben. Dieser Dachverband vereint Schwimmer, Wasserspringer, Wasserballer und Synchronschwimmer vom Kleinkind bis ins hohe Alter.

Das alles geht nicht „für ’n Appel und ’n Ei“, sondern kostet einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand. Zwar steuert der öffentliche Haushalt Mittel zu, aber ohne Eigenfinanzierung kann heutzutage ein so kompliziertes Gebilde nicht mehr überleben. Besonders der ausufernde Wettkampfbetrieb ließ sich mit dem herkömmlichen Wettkampfpass nicht mehr händeln. Die Flut an Daten aus Melde- und Wettkampfprotokollen, die Zusammenstellung des Wettkampfkalenders und die Abstimmung mit internationalen Maßnahmen, die statistische Bearbeitung der Wettkampfergebnisse für Bestenlisten, Punkttabellen, Kadernormen – alles das verlangte eine elektronische Erfassung und Bearbeitung der Daten.

Deshalb wurden die Wettkampfbestimmungen um den Passus „Wettkampflizenzordnung“ erweitert. Danach ist jeder Schwimmer, der an einer Wettkampfveranstaltung teilnehmen will, verpflichtet, sich im Lizenzregister des DSV eintragen zu lassen. Er erhält eine Registriernummer, die lebenslang gültig ist. Sie wird vom Verein beim DSV beantragt. Die Gebühr beträgt 25,00 € (Stand 2018) und ist in der Regel vom Aktiven zu tragen. Die Registrierung wird nach jeder Teilnahme an einem Wettkampf mit mehr als einem Verein vom DSV anhand der Wettkampfprotokolle überprüft. Zuwiderhandlung führt zu einer Sperre des Aktiven und zu einer empfindlichen Geldstrafe. Hinzu kommt jährlich eine Gebühr von 15 € für die Jahreslizenz (bitte aktualisieren unter https://www.dsv.de/der-dsv/service/lizenzwesen/ – die Inflation färbt ab).

Damit nun nicht bereits die ganz Kleinen geschröpft werden, wurde der Passus von „kindgerechten Wettkämpfen“ eingeführt. Diese beschränken sich auf Kinder unter 8 Jahren und auf vorgeschriebene Wettkämpfe (s. D.02).[1]  Darüber hinaus sind in dieser AltersgruppeausschließlichWettkämpfe zulässig, die keine wettkampfrelevanten Strecken beinhalten und wo die Betonung auf Mannschaftswettbewerben liegt.

Verschiedentlich versuchen Vereine, die Registrierung zu umgehen und melden Wettkämpfe unter einem anderen Verband an. Ein gewisser Frust ist ja zu verstehen, besonders nach der ersten Etappe der Fehlmeldungen und Missverständnisse, die so ein bürokratisches Gebilde mit sich bringt. Aber inzwischen hat sich das System eingelaufen und überzeugt immer mehr seine Nutzer und das sind wir alle. Das wäre dann wieder ganz im Sinne unserer Gründungsväter von 1886.


[1] Sind dann alle Wettkämpfe für Kinder ab 9 Jahre „wettkampfungerecht“?