Sicher versichert?

Ist unser Kind im Sport versichert?

„Es ist besser, eine Versicherung zu haben und nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht zu haben“ (Unbekannt).

Diese Frage kann nur präzise vor Ort beantwortet werden, da die Landessportbünde (LSB) bei unterschiedlichen Gesellschaften versichert sind. Die LSB schließen in der Regel eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für ihre Mitgliedsorganisationen, also auch dem Verein Ihres Kindes ab. Dieser Versicherungsschutz besteht nur für den sportlichen, nicht für den privaten Bereich. Damit sollen „wirtschaftliche Nachteile“ ausgeglichen werden, die mit der Ausübung des Sports oder mit einer satzungsgemäßen Tätigkeit für den Sport in Zusammenhang stehen. Es wird das Risiko der Sporttreibenden und das Haftungsrisiko des Vereins gemindert, aber nicht in allen Fällen ganz ausgeschlossen. „Das bedeutet, dass die Versicherungsleistungen dem Prinzip nach erst dann erbracht werden, wenn der erlittene Nachteil nicht anderweitig ausgeglichen wird; sie sind “subsidiär”. Das ist nicht unangemessen! Denn wer Sport treibt, tut es zuerst für sich selbst. Das Risiko sich zu verletzen ist die Kehrseite der im Sport für sich selbst geübten Lebens- und Gesundheitshilfe. Indes versteht sich der Sport als eine Gemeinschaft, die allen ihren Angehörigen helfen will, im Zusammenhang gerade mit dem Sport entstandene Nachteile, wenn nicht ganz auszugleichen, so doch zu mildern“ (LSB Berlin[1]).

Versichert sind durch Unfall- und Haftpflicht u.a.:

  • alle Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke der versicherten „Vereine“ (z.B. Training, Wettkampf, Lehrgang),
  • ehrenamtliche oder nebenamtliche tätige Personen während der Tätigkeit für den versicherten Verein z.B. Nichtmitglieder als Begleiter von Jugendlichen und Kindern bei Veranstaltungen und im Rahmen von Betreuungstätigkeiten, die im Auftrag der „Vereine“ durchgeführt werden.

Dieser zweite Passus ist wichtig für Sie, da auch Ihre Hilfe für den Verein mit einbezogen ist, z.B. als Begleiter bei Wettkampfreisen oder als Betreuer im Trainingslager.

Umfang des Versicherungsschutzes (Beispiel LSB Berlin):

  • bei Sportunfall, wenn das Mitglied während seiner unmittelbaren Betätigung einen Unfall erleidet. Die Betätigung muss innerhalb der satzungsgemäßen Zwecke oder der sich auch sonst aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen erfolgen, und zwar örtlich begrenzt auf die jeweils genutzte Wettkampf-, Übungs- oder Veranstaltungsstätte. Die direkten Wege zu und von den jeweiligen Wettkampf- bzw. Übungsstätten sind mitversichert.
  • während der Teilnahme an Verbands- oder Vereinsveranstaltungen, Lehrgängen, Besichtigungen, Empfängen, Wanderungen und sonstigen geselligen Zusammenkünften.
  • während der Veranstaltungen einschließlich der direkten Wege zum und vom Veranstaltungsort.
  • Mitglieder von Vereinen, die dem LSB angehören, haben auch Versicherungsschutz, wenn sie als Gastsportler oder Gastübungsleiter an sportlichen Veranstaltungen anderer Vereine teilnehmen.

Der Versicherungsbeitrag ist in der Regel mit dem Mitgliederbeitrag abgegolten und wird vom Verein an den LSB überwiesen.

Beispiel der Zusammenarbeit LSB Niedersachsen mit ARAG

[1] https://lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/versicherung-haftung/

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