Sporttauglichkeit bestätigen

Was beinhaltet das sportärztliche Attest und wer kann es ausstellen?

Der DSV verpflichtet mit seinem Regelwerk die Vereine bei Wettkämpfen „mit der Meldung zu versichern, dass die von ihm gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen“ (WB-DSV, Allg. Teil, §11 (2)).

Die Tauglichkeit zum Schwimmen kann jeder niedergelassene Arzt bestätigen. Ihm sollte aber bewusst sein, dass es hierbei nicht um eine lapidare Schwimmtauglichkeit („Baden“) geht, sondern um Leistungssport. Dazu gibt es zwar Vorgaben durch die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP/ s. Anlage). Sie sind aber unverbindlich. Die Kosten für Sporttauglichkeitsuntersuchungen liegen bei 70 bis 200€, werden aber von 46 Krankenkassen bezuschusst[1]. Die unbefriedigende Situation verleitet zu verantwortungslosen Schmalspuruntersuchungen, da Vorschäden am Herz-Kreislauf- und Skelettsystem nicht erkannt, aber zu gravierenden Folgen führen können. Zumindest sollte in größeren Zeitabständen diese erweiterte Untersuchung durchgeführt werden, während die „kleine Durchsicht“ schon für rund 20 € zu haben ist. Bei Schwimmern sollten aber immer Ohren und Atemwege im Focus bleiben. Im Wesentlichen geht es um

  • eine Erfassung des aktuellen Gesundheitsstatus. Dazu werden zunächst Herz und Lunge abgehört und der Bauch untersucht.
  • eine Erfassung des Gesamtkörperstatus und der körperlichen Entwicklung. Dabei wird auch die Körperhaltung überprüft sowie Wirbelsäule, Hüfte und die Stellung der Extremitäten untersucht.
  • ein Ruhe-EKG (Elektrokardiogramm) sowie eine Puls- und Blutdruckmessung
  • eine Untersuchung der Lungenfunktion (Spirometrie)
  • eine Blut- und Urinuntersuchung
  • ein individuelles Auswertungsgespräch[2]

Der ideale Ansprechpartner ist zunächst der Haus-/Kinderarzt, da er die Krankengeschichte kennt und bei seinem Gutachten berücksichtigen kann. Kann er erweiterte Untersuchungen nicht durchführen, dann sollte ein erfahrener Sportmediziner konsultiert werden. Viele Vereine haben mit Ärzten Verbindung aufgenommen, die einen „Draht“ zum Schwimmsport haben (wenn z.B. die eigenen Kinder im Verein schwimmen) und kostengünstige Lösungen anbieten. Darüber hinaus liegt von der DGSP eine Liste von empfohlenen Ärzten vor[3]. Kaderathleten haben Anspruch auf eine Grunduntersuchung einschließlich „großer Orthopädie“ und bei Bedarf Leistungsdiagnostik (Kategorie 4 der DOSB-Ordnung). Zur jährlichen Grunduntersuchung zählen:

  • Feststellung der Eignung und Erhaltung der Gesundheit im Sinne einer allgemeinen und sportartspezifischen Gesundheitsfürsorge,
  • Feststellung der Belastbarkeit durch eine unspezifische Ergometrie inklusive EKG-Ableitung,
  • Erhaltung der Leistungsfähigkeit durch frühzeitiges Erkennen und Behandlung sowohl von Funktionsstörungen und Anomalien als auch Sportverletzungen und beginnender Sportschäden,
  • Abwendung bleibender Sportschäden.

Viele Landesverbände sichern für ihre Landeskader ebenfalls kostenlose Untersuchungen in den lizenzierten sportmedizinischen Untersuchungszentren (s. Anlage). 


[1] Stiftung Warentest 18.01.2022

[2] www.portal-der-Kinder.de/kindergesundheit/behandlungen/gutachten/sporttauglichkeitsuntersuchung.htm

[3] www.dgsp.de/_downloads/allgemein/2012-12-18_Untersucher-gesamt-1.pdf

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