Hier unterscheiden wir zwischen allgemeinen (für alle Meisterschaften zutreffende) und spezifischen Bestimmungen (Meldezeit und Qualifikationszeitraum).
Die Teilnahmeberechtigung an Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV richtet sich ausschließlich nach den Wettkampfbestimmungen. Ein Sportler kann an Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen. Er muss
a) als Sportler im Lizenzregister des DSV gemäß § 21 WB-AT registriert sein,
b) die Jahreslizenz entsprechend § 22 WB-AT erworben haben,
c) das Startrecht gemäß § 23 WB-AT für einen Verein, der einem LSV angehört, ausüben und von diesem Verein zum Wettkampf gemeldet sein oder als Kaderangehöriger gemäß § 16 WB-AT gemeldet sein,
d) die Voraussetzungen der jeweiligen Ausschreibung/ Durchführungsbestimmungen erfüllen,
e) seine Sportgesundheit durch ein Sportfähigkeitsattest nachweisen können,
Für die jeweiligen Meisterschaften gelten spezifische Qualifikationsnachweise (Meldezeiten). Diese werden meistens der aktuellen Bestenliste des DSV entnommen und sichern ein ausgeglichenes Niveau und einen vertretbaren Zeitrahmen. Beispiele:
- für DM 2013 (offene Klasse): In den einzelnen Wettkampfstrecken waren nach der Bestenliste der „offenen Klasse“ des DSV die 100 besten Schwimmer/-innen startberechtigt. Grundlage sind die auf einer 50m-Bahn vom 01.09….. bis einschließlich 14.04….. erzielten Zeiten.
- Für DJM 2012: Pro Jahrgang der DJM waren nach der Bestenliste des DSV in den einzelnen Wettkampfstrecken die 40 besten Schwimmer startberechtigt. Es gibt keine Nachrücker.
Der Nachweis einer Zeit über 400m Lagen und 800m (weiblich) bzw. 1500m Freistil (männlich) auf einer 25- oder 50m-Bahn ist in der Zeit vom 01.09….. bis einschließlich 30.04….. gemäß DSV-Bestenliste als Voraussetzung für eine Teilnahme zu erbringen.
Die Abteilung Schwimmen des DSV legt die Melde- oder Pflichtzeiten für vom DSV ausgeschriebene Wettkämpfe fest (Deutsche Meisterschaften, Nominierungswettkämpfe). Grundlage ist das Leistungsniveau eines Jahrganges oder Kaderkreises in Abhängigkeit von den Startmöglichkeiten (Zeitplan). In gleicher Weise werden durch die Fachausschüsse der Landesschwimmverbände die Pflichtzeiten für Landesmeisterschaften und weitere Wettkämpfe auf Landesebene bestimmt.
Für internationale Meisterschaften (Jugend-Europameisterschaften, EYOF, Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische Spiele) werden von den Bundestrainern Nominierungsprinzipien bei Berücksichtigung der Reglements von IOC, FINA, LEN usw. auf der Grundlage der internationalen Bestenlisten erarbeitet (s. A.06). Die Qualifikationsnormen müssen bei festgelegten Wettkämpfen erzielt werden. Die endgültige Aufstellung bedarf je nach Wettkampf der Zustimmung übergeordneter Sportgremien (z.B. Präsidium DSV, DOSB).
Ihre Frage kann also nur am Beispiel der aktuellen Ausschreibungen konkret beantwortet werden, die auf den Internetseiten des DSV oder der Landesschwimmverbände veröffentlicht werden.