Der deutsche Leistungssport misst die Förderung seiner Sportler an der Erfolgsperspektive im internationalen Vergleich (DOSB Rahmenrichtlinie). Förderung im Sport ist mit Geld und weiteren Ressourcen verbunden und folglich begrenzt. Also kann immer nur ein Teil der Sportler gefördert werden. Dazu werden Kaderkreise auf der Grundlage von Kadernormen gebildet. Für die Förderung der Nachwuchssportler sind die Landesverbände, für die Bundeskader die Dachverbände zuständig. Dazu hat der DOSB ein Punktsystem erarbeitet, mit dem ich Ihre Nerven nicht strapazieren möchte, das aber der Interessierte nachlesen kann [1].
Allerdings hat eine Studie (Breuer & Haase 2006) ergeben, dass sich nur 35 % der Sportvereine in Deutschland stark bzw. sehr stark im Bereich der leistungssportlichen Talentförderung engagieren. Damit fokussiert die Mehrzahl der deutschen Sportvereine die leistungssportliche Talentförderung kaum oder gar nicht. Aber die Kaderkreise werden ja nicht durch die Vereine, sondern durch die Landesschwimmverbände (D-Kader) und den DSV (C-A-Kader) erstellt.
Um eine gezieltere Konzentration auf die leistungsstärksten Athleten (mit Medaillenpotenzial) zu gewährleisten hat der DOSB 2017 die Kaderstruktur vereinfacht. Die perspektivreichsten Athleten (aus dem A- und B-Kader) erhalten das Prädikat „Olympiakader“ mit 4-Jahres-Perspektive. Die leistungsstärksten Athleten im Nachwuchsbereich (aus dem B- und C-Kader) erhalten das Prädikat „Perspektivkader“ und werden gezielt für die übernächsten Olympischen / Paralympischen Spiele aufgebaut (8-Jahres-Perspektive). Die Mitglieder der C-Kader, die nicht zum Perspektivkader gehören, sowie die DC- und D-Kader erfahren als Nachwuchskader gemäß einer bundeseinheitlichen Richtlinie für die Spitzenverbände zur Nominierung der Kader einen langfristigen Leistungsaufbau (DOSB: Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung, S.19).
Während sich dabei die meisten Landesschwimmverbände auf die „Rudolph-Tabelle“ (s. A.7) stützen, legte der DSV ein Modell zugrunde, das von einem Basiswert ausging, der mit dem 50. Platz der Weltbestenliste identisch war. Auf dieser Grundlage veröffentlicht das Referat Schwimmen des DSV die Kaderlisten für D/C, B, A- Bundeskader und DSV-Sonderkader. Diese werden aber ständig aktualisiert. Deshalb sollten Sie sich auf der Website des DSV informieren[2].
Die Landesschwimmverbände stellen ihre D-E-Landeskader auf ihren Homepages vor. In der Regel ist die Kaderernennung mit bestimmten Auflagen verbunden, so dem Nachweis der Zeiten zu bestimmten Wettkämpfen bzw. Platzierungen sowie der Anti-Doping-Vereinbarung. Die Förderung der Kader durch den DSV ist eine geplante und gezielte Hilfe der Kadermitglieder zum Erreichen leistungssportlicher Ziele durch Lehrgänge, Wettkampfreisen, Leistungsdiagnostik. Es ist somit primär keine monetäre Belohnung an Athleten mit Normzeiterfüllung. Letzteres geschieht auf der Ebene der Deutschen Sporthilfe und durch weitere Sponsoren. Der Bundeskaderstatus ist an bestimmte Bedingungen gebunden, die vertraglich festgelegt werden. Landeskader können durch die Landessportbünde mit bestimmten Mitteln (z.B. Schulgeld, Physiotherapie) unterstützt werden.
Aus der Erfüllung der DSV-Bundeskader-Kriterien kann kein Nominierungsanspruch für eine Kaderberufung abgeleitet werden. Das ist schon den begrenzten Budgets geschuldet. Bundeskader werden einem Olympiastützpunkt zugeordnet. Besondere Umstände (z.B. Dopingpraktiken, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommunikationsstörungen zwischen Athleten und DSV, unsportliche/leistungsmindernde Verhaltensweisen usw.) können zum sofortigen Ausschluss aus dem DSV-Bundeskader führen. (s. Kadernormen des DSV bis 2017 [2])
[1] https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Leistungssport/Olympische_Spiele_Downloads/2017_12-07_Kaderdefinitionen-Olympischer_Sommer-Wintersport-EF_FINAL.pdf
[2] https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/schwimmen/DSV-Kaderbildungsrichtlinien_Beckenschwimmen_2022_2023.pdf (werden ständig aktualisiert)